PKW (Klasse B, BF17 & BE)

Führerschein Klasse B

  • Definition:
    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
  • Mindestalter:
    18 Jahre (ausgenommen BF17 mit Begleitperson)
  • Ausbildungsumfang:
    Für die Führerscheinklasse B sind insgesamt 14 Theoriestunden á 90 Minuten zu absolvieren und mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von 12 Sonderfahrten plus die individuell benötigte Anzahl an Übungsstunden einzuhalten. Die Übungsstunden haben keine feste Vorgabe in Gestaltung oder Anzahl und richten sich nach den Fertigkeiten des jeweiligen Fahrschülers – hierbei liegt es bei dem ausbildenden Fahrlehrer die Prüfungsreife festzustellen.
  • Entspricht: ehemals Klasse 3

Begleitetes fahren,  Klasse BF17

  • Definition:
    Die jungen Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
  • Mindestalter:
    16,5 Jahre
  • Ausbildungsumfang:
    Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Führerschein Klasse BE

  • Definition:
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B bestehen und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. In Kombination mit dem Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von insgesamt 7.000 kg nicht überschritten werden.
  • Mindestalter:
    18 Jahre (ausgenommen BF17 mit Begleitperson)
  • Ausbildungsumfang:
    Für die Führerscheinklasse BE müssen zusätzlich zu den individuell benötigten praktischen Übungsstunden weitere 5 Sonderfahrten mit Anhänger absolviert werden.
  • Entspricht: ehemals Klasse 3